Das Gebotszeichen „Überschuh benutzen“ weist unmissverständlich darauf hin, dass in bestimmten Bereichen Schutz- oder Überschuhe zu tragen sind. Als klar erkennbares Gebotsschild trägt es dazu bei, Hygienevorgaben und Reinraumbedingungen einzuhalten, Verunreinigungen zu vermeiden und Personen zuverlässig durch Ihren Betrieb zu leiten.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überschuhe schützen sensible Umgebungen vor Schmutz, Staub und Keimen, die über das Schuhwerk eingetragen werden. Das entsprechende Gebotszeichen kommt daher überall dort zum Einsatz, wo Sauberkeit, Hygiene oder ein kontrollierter Zutritt gefordert sind. Typische Anwendungsorte sind:
- Reinräume, Labore und Forschungseinrichtungen
- Lebensmittelbetriebe, Bäckereien und Produktionsstätten der Nahrungsmittelindustrie
- Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und OP-Bereiche
- Pharma- und Medizintechnikbetriebe
- Elektronikfertigung und Montageräume mit hohen Sauberkeitsanforderungen
- Musterwohnungen, Baustellen und frisch verlegte Böden
Durch die Platzierung an Zugängen, Schleusen und Umkleidebereichen wird das Gebot bereits vor dem Betreten des jeweiligen Bereichs sichtbar. So lässt sich das Tragen von Überschuhen konsequent und für jeden verständlich durchsetzen.
Material & Ausführung
Das Gebotszeichen „Überschuh benutzen“ ist in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen erhältlich, damit Sie die passende Variante für Ihren Einsatzort wählen können:
- Alu 2 mm: Die Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich besonders für den dauerhaften Einsatz und lässt sich einfach an Wänden, Türen oder Ständern montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Glasflächen oder Metall. Sie ist schnell angebracht und besonders wirtschaftlich.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei normaler Beleuchtung.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für schlecht ausgeleuchtete Bereiche.
- Nachleuchtend: Diese Variante bleibt auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar und sorgt bei Stromausfall oder in abgedunkelten Räumen für Orientierung.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotsschild optimal zur jeweiligen Betrachtungsentfernung und Umgebung passt, ist es in verschiedenen Durchmessern verfügbar:
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
- Durchmesser 100 mm (4er Satz auf Bogen)
Kleinere Formate eignen sich für Türen und Nahbereiche, während größere Durchmesser für weite Betrachtungsabstände und große Hallen empfehlenswert sind. Der praktische 4er-Satz auf einem Bogen ist ideal, wenn Sie mehrere Zugänge oder Bereiche mit derselben Kennzeichnung ausstatten möchten. So kennzeichnen Sie Ihren Betrieb einheitlich und lückenlos.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige Kennzeichnung des Gebots zum Tragen von Überschuhen
- Praxiserprobtes Gebotszeichen für zuverlässige Verständlichkeit
- Wählbar als robustes Aluminiumschild oder als flexibler Aufkleber
- Ausführungen weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend für jede Umgebung
- Fünf Formate von 100 mm bis 600 mm – inklusive praktischem 4er-Satz
- Unterstützt Hygiene, Sauberkeit und einen kontrollierten Zutritt
- Vielseitig einsatzbar in Industrie, Medizin, Lebensmittel und Reinraum
Mit dem Gebotszeichen „Überschuh benutzen“ kennzeichnen Sie sensible Bereiche klar und professionell. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format nach Ihrem Bedarf und bestellen Sie Ihre passende Beschilderung direkt in unserem Shop.
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