Das Gebotszeichen „Schutzausrüstung für Rollsport benutzen“ nach DIN EN ISO 7010 – M 049 weist unmissverständlich darauf hin, dass in bestimmten Bereichen geeignete Schutzausrüstung getragen werden muss. Mit dem klaren blauen Symbol auf weißem Grund sorgt dieses Gebotsschild dafür, dass Nutzerinnen und Nutzer von Rollsportgeräten wie Inlineskates, Skateboards oder Rollschuhen zum Selbstschutz angehalten werden.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Gebotszeichen M 049 kommt überall dort zum Einsatz, wo Rollsport betrieben wird und ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht. Durch die eindeutige Bildsprache wird die Aufforderung sprachunabhängig verständlich – ein wichtiger Vorteil in öffentlichen und viel frequentierten Bereichen.
- Skateparks, Skateanlagen und Half-Pipes
- Inline- und Rollschuhbahnen sowie Rollschuhdiscos
- Freizeitparks, Sportzentren und Vereinsanlagen
- Schul- und Pausenhöfe mit ausgewiesenen Rollsportflächen
- Öffentliche Plätze, Promenaden und Radwege mit Rollsportnutzung
Als Gebotsschild macht es auf das verpflichtende Tragen von Helm, Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschutz aufmerksam und trägt so aktiv zur Unfallvermeidung bei. Betreiber und Verantwortliche kommen mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung ihrer Sorgfaltspflicht nach.
Material & Ausführung
Sie können das Schild in zwei bewährten Materialvarianten wählen, die sich für unterschiedliche Montagesituationen eignen:
- Aluminium 2 mm: Die stabile Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich, etwa an Skateparks oder auf offenen Sportflächen, und lässt sich unkompliziert an Wänden, Pfosten oder Rahmen befestigen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe. Sie lässt sich schnell und flexibel anbringen und ist eine wirtschaftliche Lösung für Innenbereiche und gut geeignete Trägerflächen.
Zusätzlich stehen zwei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): die klassische Ausführung mit hohem Kontrast und guter Erkennbarkeit bei Tageslicht.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Scheinwerferlicht deutlich – besonders sinnvoll an schlecht ausgeleuchteten Anlagen oder Außenbereichen, die auch abends genutzt werden.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotszeichen zu Ihrer Umgebung und der gewünschten Sichtweite passt, ist es in mehreren Durchmessern erhältlich. Kleinere Formate eignen sich für nahe Betrachtung und begrenzte Flächen, größere Durchmesser sorgen für Fernwirkung und gute Erkennbarkeit über größere Distanzen.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im kleinen Format ist ideal, wenn mehrere Hinweispunkte innerhalb einer Anlage gekennzeichnet werden sollen. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Format entsprechend Ihrem Einsatzort.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, sprachunabhängiges Gebotszeichen nach DIN EN ISO 7010 (M 049)
- Zwei Materialien wählbar: robustes Aluminium 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Reflektierende Ausführung RA1 für bessere Sichtbarkeit bei Dunkelheit
- Fünf Formate von 100 bis 600 mm Durchmesser für jede Sichtweite
- Witterungsbeständige Aluvariante für den dauerhaften Außeneinsatz
- Fördert aktiv den Selbstschutz beim Rollsport und unterstützt die Betreiberpflichten
- Schnelle und unkomplizierte Montage je nach gewähltem Material
Mit dem Gebotszeichen M 049 kennzeichnen Sie Ihre Rollsportbereiche klar, professionell und normgerecht. Wählen Sie jetzt die passende Kombination aus Material, Ausführung und Format und bestellen Sie das Schild bequem in Ihrem gewünschten Umfang.
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