Das Gebotszeichen „Nur mit Einweiser rangieren 2“ weist unmissverständlich darauf hin, dass Rangierfahrten nur unter Anleitung eines Einweisers durchgeführt werden dürfen. Als klar erkennbares Gebotsschild trägt es aktiv dazu bei, Unfälle beim Zurücksetzen und Manövrieren von Fahrzeugen zu vermeiden und die Sicherheit von Personen und Ausrüstung zu erhöhen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Rangier- und Zurücksetzvorgänge zählen zu den unfallträchtigsten Situationen im betrieblichen Verkehr, da der Fahrer den Bereich hinter dem Fahrzeug oft nur eingeschränkt einsehen kann. Dieses Gebotszeichen ordnet den Einsatz eines Einweisers verbindlich an und schafft so klare Verhältnisse für alle Beteiligten.
- Betriebshöfe, Lagerplätze und Verladezonen
- Speditionen, Logistikzentren und Umschlaglager
- Werksgelände und Industrieanlagen mit Lkw-Verkehr
- Baustellen und Ein-/Ausfahrten mit beengten Platzverhältnissen
- Parkflächen für Nutzfahrzeuge und Anhänger
- Rampen, Docks und Andienungsbereiche
Überall dort, wo große Fahrzeuge in schwer einsehbaren Bereichen bewegt werden, sorgt die deutliche Kennzeichnung für ein sicheres, koordiniertes Rangieren und weist Fahrer wie Einweiser auf ihre Verantwortung hin.
Material & Ausführung
Das Gebotsschild ist in zwei bewährten Materialvarianten erhältlich, die sich an unterschiedliche Montagesituationen anpassen:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig – ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich und an frei bewitterten Standorten.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante lässt sich schnell und unkompliziert auf glatte, feste und saubere Untergründe anbringen, beispielsweise auf Tore, Wände oder Maschinen.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl, mit denen Sie die Sichtbarkeit gezielt an die Lichtverhältnisse vor Ort anpassen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für gut ausgeleuchtete Bereiche.
- Reflektierend RA1: Diese Variante wirft einfallendes Licht zurück und verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und Scheinwerferlicht – besonders sinnvoll im nächtlichen Fahrbetrieb.
- Nachleuchtend: Die nachleuchtende Ausführung bleibt auch ohne aktive Lichtquelle sichtbar und unterstützt die Orientierung bei Stromausfall oder in dunklen Bereichen.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Gebotszeichen optimal an Betrachtungsabstand und Einbausituation anpassen lässt, ist es in mehreren Durchmessern verfügbar:
- Durchmesser 100 mm – als praktischer 4er Satz auf Bogen, ideal für die Kennzeichnung mehrerer Punkte oder kleinerer Anbringungsflächen
- Durchmesser 200 mm – für den Einsatz auf kurze Distanz
- Durchmesser 300 mm – der vielseitige Standard für mittlere Betrachtungsabstände
- Durchmesser 420 mm – gut erkennbar auch aus größerer Entfernung
- Durchmesser 600 mm – für große Flächen und weite Sichtabstände auf Betriebshöfen und Werksgeländen
Durch die Kombination aus Größe, Material und Ausführung stellen Sie das Schild passgenau auf Ihre individuellen Anforderungen ein – vom kleinen Hinweis am Maschinenpanel bis zum weithin sichtbaren Rangierschild an der Toreinfahrt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Praxiserprobtes Gebotszeichen für sicheres Rangieren mit Einweiser
- Wahlweise als robustes Alu-Schild (2 mm) oder als flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate vom 100-mm-4er-Satz bis 600 mm Durchmesser
- Witterungsbeständige Aluminiumvariante für den Außeneinsatz
- Verbessert die Sicherheit im betrieblichen Fahr- und Rangierverkehr
- Vielseitig einsetzbar auf Betriebshöfen, Rampen und Verladezonen
Statten Sie Ihre Rangier- und Verladebereiche mit einer eindeutigen Kennzeichnung aus und sorgen Sie für klare Abläufe beim Manövrieren. Wählen Sie einfach die passende Größe, das gewünschte Material und die Ausführung – und bestellen Sie Ihr Gebotszeichen „Nur mit Einweiser rangieren 2“ direkt bei die Schilder.
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