Das Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ (M 003) nach DIN EN ISO 7010 weist unmissverständlich darauf hin, dass in einem bestimmten Bereich ein geeigneter Gehörschutz getragen werden muss. Das blau-weiße Symbol ist international einheitlich gestaltet und wird ohne zusätzlichen Text sprachübergreifend verstanden – ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Lärmschwerhörigkeit und Gehörschäden am Arbeitsplatz.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo dauerhaft oder zeitweise hohe Lärmpegel auftreten, ist die klare Kennzeichnung der Gehörschutzpflicht unverzichtbar. Das Gebotsschild M 003 macht Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen zuverlässig auf die notwendige persönliche Schutzausrüstung aufmerksam.
- Produktions- und Fertigungshallen mit lauten Maschinen und Anlagen
- Metallverarbeitung, Schmieden, Stanzereien und Pressenbetriebe
- Sägewerke, Holzverarbeitung und Tischlereien
- Baustellen sowie Bereiche mit Druckluftwerkzeugen und Kompressoren
- Kraftwerke, Technikräume und Motorenprüfstände
- Flughäfen, Werkstätten und Lärmschutzbereiche im Außenbereich
Das Zeichen wird idealerweise gut sichtbar an Zugängen, Türen und direkt am Eingang zum betroffenen Bereich angebracht, damit die Gehörschutzpflicht bereits vor dem Betreten erkennbar ist.
Material & Ausführung
Für unterschiedliche Untergründe und Umgebungen stehen zwei Materialvarianten zur Verfügung:
- Aluminium 2 mm: Das robuste, formstabile Alu-Schild ist witterungsbeständig und eignet sich hervorragend für den langfristigen Einsatz im Innen- und Außenbereich. Es lässt sich einfach an Wänden, Pfosten oder Rahmen montieren.
- Aufkleber (Folie): Die selbstklebende Variante ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Maschinen, Glas oder lackierte Flächen. Sie ermöglicht eine schnelle, rückstandsarme Anbringung ohne Bohren.
Zusätzlich können Sie zwischen zwei Materialausführungen wählen:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast sorgt für eine klare, gut lesbare Darstellung des Symbols bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich – besonders empfehlenswert für schlecht beleuchtete Bereiche, Außeneinsätze und Fahrwege.
Formate & Individualisierung
Das Gebotszeichen M 003 ist in mehreren Durchmessern erhältlich, sodass Sie die passende Größe für Betrachtungsabstand und Anbringungsort wählen können:
- Durchmesser 200 mm – für nahe Betrachtung an Türen und Maschinen
- Durchmesser 300 mm – vielseitig einsetzbar in Hallen und Werkstätten
- Durchmesser 420 mm – gute Fernwirkung in größeren Bereichen
- Durchmesser 600 mm – maximale Sichtbarkeit über große Distanzen
- Durchmesser 100 mm (4er-Satz auf Bogen) – praktisch für die Kennzeichnung mehrerer Stellen wie Werkzeuge, Schränke oder Kleingeräte
Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Größe stellen Sie das Schild individuell auf Ihre Einsatzsituation ein – vom kleinen Hinweis am Gerät bis zur großen Bereichskennzeichnung.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Gestaltung nach DIN EN ISO 7010 für einheitliche, international verständliche Kennzeichnung
- Klares, textloses Symbol – sprachübergreifend sofort erkennbar
- Wahl zwischen robustem Alu 2 mm und flexiblem Aufkleber
- Ausführung wahlweise weiß (Standard) oder reflektierend RA1 für bessere Nachtsichtbarkeit
- Fünf Formate – vom 4er-Satz bis zum großen 600-mm-Schild
- Geeignet für Innen- und Außenbereich sowie unterschiedlichste Branchen
- Unterstützt aktiv den Gehörschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb
Mit dem Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“ (M 003) sorgen Sie für eine normgerechte, gut sichtbare Kennzeichnung Ihrer Lärmbereiche. Wählen Sie einfach Material, Ausführung und Größe passend zu Ihrem Bedarf und bestellen Sie das gewünschte Schild direkt online.
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