Das Gebotsschild „Kopf- und Augenschutz benutzen“ weist Mitarbeiter, Besucher und Fremdfirmen zuverlässig darauf hin, dass im gekennzeichneten Bereich sowohl ein Kopfschutz (z. B. Schutzhelm) als auch ein Augenschutz (z. B. Schutzbrille) getragen werden muss. Als Kombinationsschild vereint es zwei Gebote auf einem einzigen Träger und sorgt so für eine klare, platzsparende und eindeutige Sicherheitskommunikation.
Einsatzbereiche & Anwendung
Die kombinierte Kennzeichnung von Kopf- und Augenschutz kommt überall dort zum Einsatz, wo gleichzeitig Gefahren durch herabfallende oder umherfliegende Teile, Funkenflug, Späne oder Staub bestehen. Das Schild macht die Schutzpflicht bereits am Zugang zum Gefahrenbereich unmissverständlich sichtbar.
- Produktions- und Fertigungshallen sowie Werkstätten
- Metallbau, Schweiß- und Schleifarbeitsplätze
- Baustellen, Abbruch- und Rohbaubereiche
- Lager- und Logistikbereiche mit Hochregalen
- Steinbrüche, Recyclinghöfe und Industrieanlagen
- Zugänge zu Maschinen, Kränen und Montageplätzen
Durch die deutliche Piktogramm-Darstellung wird die Information auch aus der Entfernung und ohne Sprachbarriere erfasst – ein wichtiger Beitrag zur Unfallverhütung und zur Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsvorgaben.
Material & Ausführung
Das Schild besteht aus Aluminium mit 2 mm Stärke und ist damit besonders stabil, formbeständig und witterungsbeständig. Aluminium rostet nicht und eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Innen- wie im Außenbereich. Für unterschiedliche Anforderungen stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): die klassische, kontraststarke Ausführung für gut ausgeleuchtete Bereiche – wirtschaftlich und für die meisten Einsatzorte bestens geeignet.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche verbessert die Erkennbarkeit bei Dunkelheit und bei Anstrahlung durch Scheinwerfer oder Taschenlampen. Ideal für Bereiche mit schlechten Lichtverhältnissen, Verkehrsflächen oder Außeneinsätze.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung speichert Licht und bleibt auch nach dem Ausfall der Beleuchtung eine Zeit lang sichtbar. Das erhöht die Orientierung bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen zusätzlich.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotsschild optimal zur Einbausituation und zur gewünschten Erkennungsweite passt, ist es in fünf gängigen Größen erhältlich. Kleinere Formate eignen sich für Türen, Maschinen und beengte Bereiche, während großformatige Schilder auf Freiflächen, Toreinfahrten und aus größerer Distanz zuverlässig wahrgenommen werden.
- 200 x 300 mm
- 266 x 400 mm
- 400 x 600 mm
- 500 x 750 mm
- 600 x 900 mm
So lässt sich für jeden Standort – vom einzelnen Arbeitsplatz bis zum weitläufigen Betriebsgelände – die passende Kombination aus Format und Materialausführung wählen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zwei Gebote auf einem Schild – Kopf- und Augenschutz klar kombiniert
- Robustes Aluminium mit 2 mm Stärke, rostfrei und witterungsbeständig
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von 200 x 300 mm bis 600 x 900 mm
- Klar erkennbares Piktogramm ohne Sprachbarriere
- Für Innen- und Außenbereich gleichermaßen geeignet
- Unterstützt Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Betrieb
Mit dem Kombi-Gebotsschild „Kopf- und Augenschutz benutzen“ kennzeichnen Sie Gefahrenbereiche eindeutig und dauerhaft. Wählen Sie einfach die passende Größe und Materialausführung für Ihren Einsatzort und bestellen Sie das gewünschte Schild direkt bequem online.
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