Das Gebotsschild „Gehörschutz benutzen“ weist deutlich und unmissverständlich auf die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Gehörschutzes hin. Als klar erkennbare Sicherheitskennzeichnung schützt es Mitarbeitende, Besucher und Betriebsfremde vor den Folgen dauerhafter oder kurzfristiger Lärmbelastung und unterstützt Sie dabei, gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz konsequent umzusetzen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo hohe Schallpegel auftreten, ist das Tragen von Gehörschutz vorgeschrieben. Das Gebotsschild schafft an solchen Stellen eine sofort verständliche visuelle Anweisung und sorgt für Rechtssicherheit im Betrieb. Typische Einsatzorte sind:
- Produktions- und Fertigungshallen mit lauten Maschinen und Anlagen
- Werkstätten, Schreinereien und Metallbaubetriebe
- Baustellen und Bereiche mit lärmintensiven Arbeitsgeräten
- Kompressor- und Maschinenräume sowie Technikzentralen
- Verpackungs- und Abfüllstationen in der Industrie
- Zugänge und Durchgänge zu abgegrenzten Lärmbereichen
Durch die frühzeitige und gut sichtbare Anbringung – etwa an Eingängen, Toren oder an den betreffenden Arbeitsplätzen – wird sichergestellt, dass die Gebotspflicht bereits vor Betreten des Gefahrenbereichs wahrgenommen wird.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Dieses Material ist robust, formstabil und witterungsbeständig und eignet sich daher gleichermaßen für den Innen- wie den Außeneinsatz. Aluminium rostet nicht, ist langlebig und behält seine Form auch bei mechanischer Beanspruchung.
Für die Oberfläche stehen drei Ausführungen zur Auswahl, die Sie passend zu den jeweiligen Lichtverhältnissen und Anforderungen wählen können:
- Weiß (Standard): die klassische Ausführung mit hohem Kontrast und guter Erkennbarkeit bei normaler Beleuchtung – ideal für den täglichen Einsatz in gut ausgeleuchteten Bereichen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Diese Variante empfiehlt sich für schlecht beleuchtete Zonen, den Außenbereich und Bereiche mit Fahrzeugverkehr.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung nimmt Licht auf und gibt es anschließend wieder ab, sodass das Gebot auch bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen noch erkennbar bleibt – ein Plus an Sicherheit in kritischen Situationen.
Formate & Individualisierung
Damit Sie das Schild optimal an die räumlichen Gegebenheiten und die gewünschte Erkennungsweite anpassen können, ist es in fünf verschiedenen Größen erhältlich:
- 200 x 300 mm – kompakt für kurze Betrachtungsabstände
- 266 x 400 mm – vielseitig einsetzbar in Werkstätten und Hallen
- 400 x 600 mm – gut sichtbar auch aus mittlerer Entfernung
- 500 x 750 mm – für größere Bereiche und höhere Sichtweiten
- 600 x 900 mm – maximale Fernwirkung an Toren und weiträumigen Zugängen
Wählen Sie einfach die Kombination aus Format und Materialausführung, die zu Ihrem Einsatzort passt. Kleinere Formate eignen sich für Arbeitsplätze und Durchgänge, während die großen Ausführungen ihre Stärke bei weiten Betrachtungsabständen und im Außenbereich ausspielen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Klare, sofort verständliche Kennzeichnung der Gehörschutzpflicht
- Robustes Aluminium (2 mm) – stabil, langlebig und witterungsbeständig
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von 200 x 300 mm bis 600 x 900 mm
- Für Innen- und Außenbereich gleichermaßen geeignet
- Unterstützt die konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzes
- Flexibel anpassbar an Lichtverhältnisse und Sichtweiten
Mit dem Gebotsschild „Gehörschutz benutzen“ setzen Sie ein deutliches Zeichen für Sicherheit und Gesundheit an Ihrem Arbeitsplatz. Wählen Sie jetzt Format und Ausführung passend zu Ihrem Bedarf und statten Sie Ihre Lärmbereiche zuverlässig aus.
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