Das Gebotsschild „Gehörschutz benutzen“ nach DIN EN ISO 7010 kennzeichnet unmissverständlich Bereiche, in denen das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben ist. Das genormte Bildzeichen sorgt für eine schnelle, sprachunabhängige Verständlichkeit und trägt aktiv zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Besucher vor gesundheitsschädlichem Lärm bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo hohe Schallpegel auftreten, ist die Kennzeichnung mit einem Gebotsschild zum Gehörschutz sinnvoll und häufig verpflichtend. Das Schild weist Personen bereits vor dem Betreten eines Bereichs auf die notwendige persönliche Schutzausrüstung hin.
- Produktions- und Fertigungshallen mit lauten Maschinen und Anlagen
- Werkstätten, Schlossereien und Metallbetriebe
- Sägewerke, Holz- und Tischlereibetriebe
- Baustellen und Bereiche mit lauten Werkzeugen
- Kraftwerke, Turbinenräume und technische Anlagen
- Flughäfen, Rollfelder und Verkehrsbereiche
- Prüfstände, Kompressorräume und Lüftungszentralen
Als Kombinationsschild lässt sich das Gebot klar am Zugang, an Türen, Toren oder direkt an der Lärmquelle anbringen. So wird die Gefährdung frühzeitig kommuniziert und das Tragen des Gehörschutzes zur selbstverständlichen Regel.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist besonders robust, formstabil und witterungsbeständig und eignet sich damit hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich. Es ist leicht, korrosionsträge und lässt sich unkompliziert montieren.
Für die Materialausführung stehen Ihnen drei Varianten zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen – die wirtschaftliche Lösung für die meisten Innen- und geschützten Außenbereiche.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche wirft einfallendes Licht zurück und verbessert so die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht. Ideal für Bereiche mit wechselnder oder schwacher Beleuchtung sowie für den Außeneinsatz.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung speichert Licht und gibt es bei Dunkelheit wieder ab. Das Schild bleibt dadurch auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar – ein Vorteil bei Stromausfall oder in abgedunkelten Räumen.
Formate & Individualisierung
Damit das Gebotsschild optimal zur jeweiligen Einbausituation und zum erforderlichen Erkennungsabstand passt, bieten wir es in fünf gängigen Größen an. Kleinere Formate eignen sich für Türen und beengte Bereiche, größere Formate sorgen aus der Distanz für eine klare Fernwirkung.
- 200 x 300 mm – kompakt für Türen und nahe Betrachtung
- 266 x 400 mm – vielseitiges Standardformat
- 400 x 600 mm – gut sichtbar in Hallen und an Zugängen
- 500 x 750 mm – großflächig für größere Abstände
- 600 x 900 mm – maximale Fernwirkung für weitläufige Bereiche
Kombinieren Sie Format und Materialausführung passend zu Ihren Anforderungen und wählen Sie die Variante, die den Gegebenheiten vor Ort am besten gerecht wird.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Genormtes Bildzeichen nach DIN EN ISO 7010 für eindeutige Verständlichkeit
- Robustes, witterungsbeständiges Aluminium mit 2 mm Stärke
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von 200 x 300 mm bis 600 x 900 mm
- Für Innen- und Außenbereich gleichermaßen geeignet
- Sprachunabhängige Kommunikation der Schutzpflicht
- Einfache Montage an Türen, Wänden, Zugängen und Anlagen
Mit dem Gebotsschild „Gehörschutz benutzen“ setzen Sie die Kennzeichnungspflicht in Ihrem Betrieb zuverlässig um und schützen die Gesundheit aller Anwesenden. Wählen Sie jetzt das passende Format und die gewünschte Ausführung und bestellen Sie bequem in unserem Shop.
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