Das Verbotszeichen „Berühren verboten“ nach BGV A8 – P08 ist ein rundes Sicherheitsschild, das eindeutig davor warnt, bestimmte Objekte, Anlagen oder Bereiche mit der Hand zu berühren. Mit seiner klaren Symbolik im typischen Rot-Weiß-Design sorgt es dafür, dass Verbote sofort erkannt und beachtet werden – ein wichtiger Beitrag zur Unfallvermeidung im gewerblichen und öffentlichen Umfeld.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Verbotsschild „Berühren verboten“ kommt überall dort zum Einsatz, wo der direkte Kontakt mit Gegenständen, Geräten oder Oberflächen eine Gefahr darstellt oder unerwünscht ist. Es weist Mitarbeiter, Besucher und Unbefugte unmissverständlich darauf hin, Abstand zu halten.
- Produktions- und Fertigungsbetriebe mit empfindlichen oder heißen Anlagenteilen
- Elektro- und Maschinenräume, in denen spannungsführende oder bewegliche Teile geschützt werden müssen
- Labore, Werkstätten und technische Prüfstände
- Ausstellungen, Museen und Showrooms zum Schutz exponierter Objekte
- Lager, Logistik und Anlagen mit gefährlichen oder verletzungsträchtigen Oberflächen
- Öffentliche Einrichtungen, Baustellen und technische Betriebsstätten
Durch die eindeutige Bildsprache ist das Verbotszeichen auch ohne zusätzlichen Text sprachunabhängig verständlich – ideal für Umgebungen mit wechselndem oder internationalem Publikum.
Material & Ausführung
Das Schild ist in zwei Materialvarianten sowie drei unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, sodass Sie für jeden Untergrund und jede Umgebungssituation die passende Lösung finden.
- Aluminium 2 mm: Die robuste und witterungsbeständige Variante eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich. Aluminium ist stabil, formbeständig und langlebig.
- Aufkleber (Folie): Die selbstklebende Ausführung lässt sich schnell und unkompliziert anbringen und ist besonders für glatte, feste und saubere Untergründe wie Metall, Glas oder Kunststoff geeignet.
Zusätzlich stehen folgende Materialausführungen zur Wahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Variante mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit unter normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht und eignet sich daher besonders für schlecht beleuchtete Bereiche.
- Nachleuchtend: Diese Variante speichert Licht und bleibt auch bei Dunkelheit oder Stromausfall für eine gewisse Zeit erkennbar – ein Plus an Sicherheit in kritischen Situationen.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Verbotszeichen optimal an die jeweilige Einsatzsituation und den benötigten Sichtbarkeitsabstand anpassen lässt, bieten wir das Schild in mehreren Größen an. Kleinere Durchmesser eignen sich für Nahbereiche und Detailkennzeichnungen, größere Formate sorgen für gute Erkennbarkeit über weitere Distanzen.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen)
- Durchmesser 200 mm
- Durchmesser 300 mm
- Durchmesser 420 mm
- Durchmesser 600 mm
Der 4er-Satz im Format 100 mm ist ideal, wenn Sie mehrere Stellen gleichzeitig kennzeichnen möchten. Durch die Kombination aus Material, Ausführung und Größe stellen Sie sich Ihr Verbotsschild passgenau für Ihren Bedarf zusammen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, sprachunabhängiges Verbotssymbol nach BGV A8 (P08)
- Wahlweise robustes Aluminium 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: Standard, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Größen von 100 bis 600 mm für jeden Sichtabstand
- Praktischer 4er-Satz für die Mehrfachkennzeichnung
- Geeignet für Innen- und Außenbereich
- Schnelle und einfache Montage
Mit dem Verbotszeichen „Berühren verboten“ nach BGV A8 statten Sie Ihren Betrieb mit einer klaren, gut sichtbaren Sicherheitskennzeichnung aus. Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Format und bestellen Sie Ihr Schild bequem im Shop.
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