Das Zusatzschild „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte – VZ 1044-10“ dient als ergänzende Kennzeichnung zu Parkplatzschildern und regelt eindeutig, wer den betreffenden Stellplatz nutzen darf. In Kombination mit dem entsprechenden Hauptschild schafft es klare Verhältnisse und stellt sicher, dass reservierte Parkflächen den berechtigten Personen zur Verfügung stehen.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Parkplatz-Zusatzschild kommt überall dort zum Einsatz, wo Stellplätze speziell für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Sehbehinderte vorgehalten werden. Es präzisiert die Nutzungsberechtigung und verhindert Missverständnisse beim Parken.
- Öffentliche und private Parkplätze von Behörden, Ämtern und Verwaltungen
- Krankenhäuser, Arztpraxen, Reha-Einrichtungen und Pflegeheime
- Einkaufszentren, Supermärkte und Fachmärkte
- Firmengelände, Bürokomplexe und Betriebshöfe
- Bahnhöfe, Flughäfen sowie öffentliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Schwimmbäder
Als Zusatzzeichen wird das Schild unterhalb des zugehörigen Hauptschildes montiert und ergänzt dessen Aussage. So entsteht eine durchgängige und verständliche Beschilderung, die den Parkraum gezielt den berechtigten Personengruppen zuweist.
Material & Ausführung
Das Schild wird aus 2 mm starkem Aluminium gefertigt. Aluminium ist ein besonders langlebiges und witterungsbeständiges Material, das sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich eignet. Es rostet nicht, ist formstabil und bleibt auch bei Sonne, Regen und Frost über Jahre hinweg funktionstüchtig.
Für die Materialausführung stehen zwei Varianten zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem, gut lesbarem Erscheinungsbild – ideal für gut ausgeleuchtete Bereiche und den täglichen Einsatz.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und Scheinwerferlicht deutlich. Fahrzeugscheinwerfer werden zurückgeworfen, wodurch das Schild auch in der Nacht oder bei schlechten Lichtverhältnissen zuverlässig erkennbar bleibt.
Die robuste Kombination aus stabilem Aluminium und wetterfester Beschriftung sorgt dafür, dass die Kennzeichnung dauerhaft ihre Wirkung behält und wartungsarm im Einsatz ist.
Formate & Individualisierung
Damit sich das Zusatzschild optimal an das jeweilige Hauptschild und die örtlichen Gegebenheiten anpassen lässt, ist es in drei praxisgerechten Größen erhältlich:
- 400 x 220 mm – kompaktes Format für kleinere Beschilderungen und beengte Standorte
- 600 x 330 mm – mittlere Größe für den vielseitigen Standardeinsatz
- 750 x 400 mm – großes Format für gute Fernwirkung und stark frequentierte Bereiche
Wählen Sie die passende Größe entsprechend der Einbausituation und des benötigten Betrachtungsabstands. In Verbindung mit der Materialausführung – weiß oder reflektierend RA1 – lässt sich das Schild flexibel an Ihre individuellen Anforderungen anpassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und langlebig für den Außeneinsatz
- Klare Nutzungsregelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte
- Zwei Ausführungen zur Wahl: weiß (Standard) oder reflektierend RA1
- Optimale Sichtbarkeit auch bei Dunkelheit dank reflektierender Variante
- Drei Formate für die passende Größe an jedem Standort
- Wartungsarm und formstabil – behält über Jahre sein klares Erscheinungsbild
- Vielseitig einsetzbar auf öffentlichen und privaten Parkflächen
Mit diesem Zusatzschild kennzeichnen Sie Ihre reservierten Stellplätze eindeutig und sorgen dafür, dass die Berechtigten den ihnen zustehenden Parkraum tatsächlich nutzen können. Wählen Sie einfach die gewünschte Größe und Ausführung und bestellen Sie die passende Beschilderung direkt online.
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