Das Spielplatzschild „Tretfahrzeuge – Nutzungsbestimmungen“ (KSP-2) informiert Besucherinnen und Besucher klar und verständlich über die geltenden Regeln für die Nutzung von Tretfahrzeugen auf Spiel- und Freizeitflächen. So sorgen Sie für einen sicheren, geordneten und rücksichtsvollen Ablauf und beugen Missverständnissen zwischen Kindern, Eltern und Betreibern vor.
Einsatzbereiche & Anwendung
Dieses Hinweisschild richtet sich an alle, die einen Spielbereich oder eine öffentliche Anlage betreuen und die Nutzung von Tretfahrzeugen wie Tretautos, Laufrädern oder Kettcars regeln möchten. Es kommuniziert die wichtigsten Nutzungsbestimmungen auf einen Blick und schafft Orientierung direkt am Eingang oder an zentralen Punkten.
- Öffentliche und kommunale Spielplätze
- Spielbereiche in Parks und Grünanlagen
- Kindergärten, Kitas und Schulhöfe
- Spiel- und Sportflächen in Wohnanlagen und Siedlungen
- Freizeit- und Erholungseinrichtungen mit Kinderbereichen
- Verkehrsübungsplätze und Tretfahrzeug-Parcours
Durch die gut sichtbare Platzierung an Zugängen und Aufenthaltsbereichen erreichen Sie sowohl Kinder als auch die aufsichtsführenden Erwachsenen und tragen aktiv zu mehr Sicherheit und einem geregelten Miteinander bei.
Material & Ausführung
Das Schild besteht aus Aluminium mit 2 mm Stärke – ein robustes, formstabiles und witterungsbeständiges Material, das sich ideal für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich eignet. Aluminium rostet nicht und behält auch bei Sonne, Regen und Frost seine Funktion über viele Jahre.
Für die Oberfläche stehen drei Materialausführungen zur Auswahl, die Sie passend zu Ihrem Standort und den Lichtverhältnissen wählen können:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem, kontraststarkem Druck – gut lesbar bei Tageslicht und die wirtschaftliche Basisvariante für die meisten Einsatzorte.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Folie verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht deutlich – ideal für Bereiche, die auch in der Dämmerung oder nachts wahrgenommen werden sollen.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung lädt sich bei Lichteinfall auf und bleibt anschließend auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar – eine sinnvolle Wahl für schlecht beleuchtete Standorte.
Formate & Individualisierung
Damit das Spielplatzschild optimal zu Ihrem Standort und der gewünschten Fernwirkung passt, bieten wir es in drei praxisgerechten Größen an:
- 375 x 500 mm – kompakt für kleinere Flächen und kurze Betrachtungsabstände
- 500 x 660 mm – der ausgewogene Standard mit guter Lesbarkeit
- 600 x 800 mm – großformatig für hohe Sichtbarkeit und größere Distanzen
Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Format und Materialausführung. So stellen Sie sicher, dass die Nutzungsbestimmungen an Ihrem Spielplatz stets klar erkennbar sind – ob am Eingang, an einem Wegweiser oder direkt an der Nutzungsfläche für Tretfahrzeuge.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Robustes Aluminium (2 mm) – witterungsbeständig und langlebig für den Außeneinsatz
- Klare Kommunikation der Nutzungsbestimmungen für Tretfahrzeuge
- Drei Materialausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Drei Formate für unterschiedliche Standorte und Fernwirkung
- Gute Lesbarkeit und hoher Kontrast – auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen wählbar
- Ideal für kommunale, öffentliche und private Spiel- und Freizeitflächen
- Trägt zu mehr Sicherheit und einem geregelten Miteinander bei
Mit dem Spielplatzschild „Tretfahrzeuge – Nutzungsbestimmungen“ (KSP-2) statten Sie Ihre Spielfläche mit einer verständlichen, langlebigen und flexibel wählbaren Beschilderung aus. Wählen Sie jetzt Format und Ausführung und bestellen Sie das passende Schild direkt in unserem Shop.
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