Das Verbotszeichen „Pflanzen pflücken verboten“ ist ein praxiserprobtes Verbotsschild aus dem Bereich der Sicherheits- und Hinweiskennzeichnung. Es signalisiert unmissverständlich, dass das Pflücken von Pflanzen, Blumen oder anderen Gewächsen an diesem Ort untersagt ist – so schützen Sie empfindliche Bepflanzungen, Wildbestände und gepflegte Grünanlagen wirkungsvoll und auf einen Blick verständlich.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das runde Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo Pflanzen vor unerlaubtem Pflücken oder Beschädigen geschützt werden sollen. Durch die international verständliche Symbolik wird das Verbot auch ohne Sprachkenntnisse sofort erkannt.
- Öffentliche Parks, Grünanlagen und Stadtgärten
- Botanische Gärten, Arboreten und Schaugärten
- Naturschutzgebiete, Wiesen und geschützte Biotope
- Friedhöfe und Gedenkstätten mit gepflegter Bepflanzung
- Private Gärten, Kleingartenanlagen und Vorgärten
- Blumenbeete, Rabatten und angelegte Zierpflanzungen
- Wander- und Spazierwege durch sensible Pflanzenbestände
Als Verbotsschild eignet es sich besonders für stark frequentierte Bereiche, in denen Besucher klar und freundlich auf die geltenden Regeln hingewiesen werden sollen.
Material & Ausführung
Sie können das Verbotszeichen in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen wählen – passend zu Ihrem individuellen Einsatzort.
- Alu 2 mm: Die Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich und lässt sich zum Beispiel an Zäunen, Pfosten oder Wänden montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe. Sie lässt sich schnell und unkompliziert anbringen und ist eine platzsparende Lösung für Tore, Schaukästen oder Behälter.
Zusätzlich stehen Ihnen folgende Materialausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei Tageslicht.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Ausführung verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Standorte, die auch abends oder nachts wahrgenommen werden sollen.
- Nachleuchtend: Die nachleuchtende Variante bleibt auch ohne aktive Lichtquelle noch eine Zeit lang erkennbar und ist damit eine sinnvolle Wahl für schlecht beleuchtete Bereiche.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotsschild optimal zu Ihrem Standort und der gewünschten Sichtweite passt, bieten wir es in mehreren Durchmessern an. Kleinere Formate eignen sich für den Nahbereich, größere Durchmesser sorgen für eine hohe Fernwirkung.
- Durchmesser 100 mm (praktischer 4er-Satz auf einem Bogen – ideal, wenn Sie mehrere Stellen kennzeichnen möchten)
- Durchmesser 200 mm für den nahen Sichtbereich
- Durchmesser 300 mm als vielseitiges Standardformat
- Durchmesser 420 mm für größere Distanzen
- Durchmesser 600 mm für maximale Fernwirkung an weitläufigen Flächen
So stellen Sie sich Material, Ausführung und Format nach Ihren Anforderungen zusammen und erhalten eine Kennzeichnung, die genau zu Ihrem Einsatzort passt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- International verständliches Verbotssymbol – sofort erkennbar, auch ohne Sprachkenntnisse
- Wahlweise als robustes Aluminiumschild oder als selbstklebender Aufkleber erhältlich
- Verschiedene Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Durchmesser von 100 bis 600 mm für jede gewünschte Sichtweite
- Praktischer 4er-Satz im Kleinformat für mehrfache Kennzeichnung
- Für den Innen- und Außeneinsatz geeignet
- Praxiserprobtes Verbotszeichen für einen wirksamen Pflanzenschutz
Mit dem Verbotszeichen „Pflanzen pflücken verboten“ schützen Sie Ihre Grünflächen und Bepflanzungen zuverlässig und weisen Besucher klar auf die geltenden Regeln hin. Wählen Sie einfach die passende Material- und Formatkombination und bestellen Sie Ihr Schild bequem online.
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