Das Verbotszeichen „Inline-Skating verboten“ weist unmissverständlich darauf hin, dass das Fahren mit Inline-Skates, Rollschuhen oder ähnlichen Rollsportgeräten in einem bestimmten Bereich nicht gestattet ist. Als klassisches Verbotsschild in runder Form mit rotem Rand und Querbalken sorgt es für sofortige Verständlichkeit und trägt aktiv zur Sicherheit von Fußgängern und Skatern bei.
Einsatzbereiche & Anwendung
Überall dort, wo das Skaten zu Gefahrensituationen oder Konflikten führen kann, ist dieses Verbotszeichen die richtige Wahl. Es schafft klare Verhältnisse und beugt Unfällen sowie Sachschäden vor.
- Fußgängerzonen, Einkaufspassagen und Innenstadtbereiche
- Parks, Grünanlagen und öffentliche Plätze
- Bahnhöfe, Haltestellen und Verkehrsknotenpunkte
- Schulhöfe, Universitätsgelände und öffentliche Einrichtungen
- Firmengelände, Parkhäuser und Tiefgaragen
- Krankenhäuser, Kur- und Pflegeeinrichtungen mit erhöhtem Schutzbedarf
- Sport- und Freizeitanlagen, in denen das Skaten nur in bestimmten Zonen erlaubt ist
Durch die eindeutige Bildsprache wird das Verbot auch ohne Textzusatz und über Sprachbarrieren hinweg sofort erfasst – ein entscheidender Vorteil in stark frequentierten Bereichen mit internationalem Publikum.
Material & Ausführung
Sie können das Verbotsschild in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen wählen, um es optimal an Standort und Untergrund anzupassen:
- Aluminium 2 mm: Das robuste Alu-Schild ist witterungsbeständig, formstabil und langlebig. Es eignet sich hervorragend für den dauerhaften Einsatz im Außenbereich und lässt sich unkompliziert an Wänden, Pfosten oder Ständern montieren.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante ist ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Türen, Glasflächen, Metall oder bereits vorhandene Trägerplatten. Sie ist besonders wirtschaftlich und schnell angebracht.
Zusätzlich stehen drei Materialausführungen zur Auswahl:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit hohem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei Tageslicht.
- Reflektierend RA1: Die retroreflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht – ideal für Bereiche mit geringer Beleuchtung oder nächtlichem Verkehr.
- Nachleuchtend: Diese Ausführung lädt sich bei Lichteinfall auf und bleibt anschließend auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar – vorteilhaft bei Stromausfall oder in dämmrigen Innenbereichen.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen zu jeder Situation und jedem Betrachtungsabstand passt, ist es in mehreren Durchmessern erhältlich:
- Ø 200 mm – für kurze bis mittlere Betrachtungsabstände
- Ø 300 mm – der vielseitige Standard für die meisten Einsatzorte
- Ø 420 mm – gut sichtbar auch aus größerer Entfernung
- Ø 600 mm – für weiträumige Flächen und hohe Aufmerksamkeit
- Ø 100 mm als praktischer 4er-Satz auf Bogen – ideal, um mehrere kleine Bereiche gleichzeitig zu kennzeichnen
So können Sie das Format gezielt auf den notwendigen Erkennungsabstand abstimmen: größere Durchmesser für weitläufige Plätze und Zufahrten, kleinere Formate für den Nahbereich an Türen und Eingängen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutiges, international verständliches Verbotssymbol
- Wahlweise robustes Alu 2 mm oder flexibler Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formatvarianten – vom 4er-Satz bis Ø 600 mm
- Witterungsbeständig und für Innen- wie Außeneinsatz geeignet
- Praxiserprobte Sicherheitskennzeichnung für dauerhaften Einsatz
- Schnelle und unkomplizierte Montage
Sorgen Sie mit dem Verbotszeichen „Inline-Skating verboten“ für klare Regeln und mehr Sicherheit an Ihrem Standort – wählen Sie einfach das passende Material, die gewünschte Ausführung und das benötigte Format und bestellen Sie Ihr Schild direkt online.
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