Das Verbotszeichen „Bohren verboten“ signalisiert unmissverständlich, dass an der gekennzeichneten Stelle keine Bohrarbeiten durchgeführt werden dürfen. Es schützt vor Beschädigungen von Leitungen, Kabeln oder tragenden Strukturen und trägt so aktiv zur Sicherheit von Personen und Anlagen bei. Als klar erkennbares Verbotsschild lenkt es die Aufmerksamkeit sofort auf ein bestehendes Risiko.
Einsatzbereiche & Anwendung
Das Verbotszeichen „Bohren verboten“ kommt überall dort zum Einsatz, wo unkontrolliertes Bohren zu Gefahren oder Schäden führen kann. Es informiert Handwerker, Monteure und Mitarbeiter frühzeitig über bestehende Einschränkungen.
- An Wänden und Decken mit verdeckten Strom-, Wasser- oder Gasleitungen
- In der Nähe von Elektroinstallationen, Verteilern und Schaltschränken
- An tragenden Bauteilen, Fassaden und Trockenbauwänden mit sensiblem Aufbau
- In Produktionshallen, Werkstätten und auf Baustellen
- An Maschinen, Anlagen oder Gehäusen, deren Struktur nicht beschädigt werden darf
- In öffentlichen Gebäuden, Lagerräumen und technischen Betriebsbereichen
Durch die eindeutige Bildsprache des Verbotszeichens wird die Botschaft auch ohne begleitenden Text schnell verstanden – ideal für stark frequentierte Bereiche und den täglichen Betrieb.
Material & Ausführung
Das Verbotsschild ist in unterschiedlichen Materialien und Ausführungen erhältlich, damit Sie für jeden Einsatzort die passende Variante wählen können:
- Alu 2 mm: Die stabile Aluminiumausführung ist robust, formstabil und witterungsbeständig. Sie eignet sich besonders für den dauerhaften Einsatz im Innen- und Außenbereich sowie an Wänden, Maschinen und Konstruktionen.
- Aufkleber: Die selbstklebende Folienvariante lässt sich schnell und unkompliziert anbringen. Sie eignet sich ideal für glatte, feste und saubere Untergründe wie Metall, Kunststoff oder lackierte Flächen.
Zusätzlich stehen Ihnen drei Materialausführungen zur Verfügung:
- Weiß (Standard): Die klassische Ausführung mit klarem Kontrast für eine gute Erkennbarkeit bei normalen Lichtverhältnissen.
- Reflektierend RA1: Die reflektierende Oberfläche verbessert die Sichtbarkeit bei Dunkelheit und im Scheinwerferlicht und ist damit besonders für schlecht beleuchtete Bereiche geeignet.
- Nachleuchtend: Diese Variante bleibt auch ohne aktive Lichtquelle erkennbar und sorgt bei Stromausfall oder in dunklen Umgebungen für zusätzliche Orientierung.
Formate & Individualisierung
Damit das Verbotszeichen „Bohren verboten“ optimal auf die jeweilige Umgebung abgestimmt werden kann, ist es in mehreren runden Formaten erhältlich:
- Durchmesser 100 mm – als praktischer 4er-Satz auf einem Bogen, ideal für die Kennzeichnung mehrerer Stellen
- Durchmesser 200 mm – für den Einsatz auf kurze Distanz
- Durchmesser 300 mm – vielseitiges Standardformat mit guter Fernwirkung
- Durchmesser 420 mm – für größere Flächen und mittlere Betrachtungsabstände
- Durchmesser 600 mm – für weiträumige Bereiche und hohe Sichtbarkeit auf Distanz
Die kleineren Formate eignen sich hervorragend zur mehrfachen Kennzeichnung einzelner Objekte, während die großen Durchmesser dort punkten, wo das Verbot bereits aus der Ferne erkennbar sein muss. So finden Sie für jeden Anwendungsfall die passende Kombination aus Material, Ausführung und Größe.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Eindeutige, sofort verständliche Bildsprache als Verbotszeichen
- Wahlweise robustes Aluminium oder flexibler, selbstklebender Aufkleber
- Drei Ausführungen: weiß, reflektierend RA1 und nachleuchtend
- Fünf Formate von 100 bis 600 mm Durchmesser
- Für Innen- und Außenbereich geeignet
- Erhöht die Sicherheit und beugt Beschädigungen an Leitungen und Bauteilen vor
- Praxiserprobtes Schild für gewerbliche und industrielle Anwendungen
Wählen Sie einfach die passende Kombination aus Material, Ausführung und Format und kennzeichnen Sie Ihre Bereiche zuverlässig – für mehr Sicherheit und klare Verhältnisse an Ort und Stelle.
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